Berufliche Rehabilitation HeidelbergBerufliche Rehabilitation Heidelberg

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen für behinderte wie nicht behinderte Beschägtigte ein betriebliches Eingliederungsmanagement bereit halten. Mit dem § 84 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX ist dies gesetzlicher Bestand.

Danach müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, Möglichkeiten zur Klärung anzubieten, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Sie müssen außerdem klären, mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).

Unter vielen Aspekten ist dies sicher eine sinnvolle Vorschrift, Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Doch viele kleine und mittelständische Unternehmen wird dieses Gesetz vor große Probleme stellen, da kaum notwendige Ressourcen bereit stehen.

Die Berufliche Rehabilitation Heidelberg steht Ihnen deshalb gerne als Netzwerkpartner mit einer umfangreichen Kompetenz in der medizinisch-beruflichen Rehabilitation zur Verfügung.

Wir bieten Ihnen

  • Seminare und Aktionen zur Gesundheitsförderung Ihrer Beschäftigten
  • Assessment und berufliches Profiling Ihrer Beschäftigten
  • Arbeitsplatzanalysen
  • Beratung zu Technischen Hilfsmitteln
  • individuelle Seminare zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Zugang zu Netzwerken, wichtigen Institutionen und Behörden
  • Unterstützung beim Aufbau eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

Haben Sie weitere Fragen oder Informationsbedarf? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.


Navigation

Kontakt

Heidelberg

Thorsten Schenk

Leiter Vertrieb

Telefon: 06221 88-2110
Telefax: 06221 88-3101
thorsten.schenk@bfw.srh.de

Karlsruhe

Thomas Windolf

Geschäftsführer

Telefon: 07202 91-6001
thomas.windolf@bbrz.srh.de

Aktuelles

Keine News vorhanden.

Tools