Berufsförderungswerke sind Einrichtungen der Beruflichen Rehabilitation. Sie erbringen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX, die von den Rehabilitationsträgern (=Leistungsträger) gefördert werden. Die Ansprüche können dann geltend gemacht werden, wenn jemand aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung seinen bisherigen Beruf nicht weiter ausüben kann und deshalb arbeitslos wurde oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Das gilt auch für jüngere Menschen, die krankheitsbedingt bislang keine Ausbildung beginnen oder abschließen konnten.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen beantragt werden. Leistungsträger sind die Agenturen für Arbeit, die ARGEn oder Optionskommunen, die Rentenversicherungsträger oder die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und andere). Sie prüfen untereinander auch die Zuständigkeit für den jeweiligen Fall bei einem Antrag (weitere Hilfen).
Nach der Antragstellung kümmern sich die Reha-Beratungsfachkräften der Leistungsträger darum, welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sinnvoll sind und infrage kommen. Bei Assessment, Aus- oder Weiterbildung, Integrations- oder Trainingsmaßnahmen und weiteren Förderungen bilden Berufsförderungswerke eine wichtige Beratungsinstanz.
Die Aus- oder Weiterbildung im Berufsförderungswerk sind jedoch kein Privileg für berufliche Rehabilitandinnen und Rehabilitanden. Auch andere Gruppen finden hier Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung.
Weitere Fördermöglichkeiten für Aus- und Fortbildung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden und andere Bildungsinteressierte gibt es über den Bildungsgutschein, über das Bundesausbildungsförderungsgesetzt (BaFöG), Bildungskredite oder Stipendien. Bei der Beruflichen Rehabilitation Heidelberg können Rehabilitandinnen und Rehabilitanden außerdem ein Fachhochschulstudium ohne Hochschul- oder Fachhochschulreife aufnehmen.
Der Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit. Auch viele Träger des Sozialgesetzbuches II (SGB II) setzen ihn ein. Er kann sowohl Rehabilitandinnen und Rehabilitanden als auch anderen Arbeitslosen ausgehändigt werden. Er enthält jedoch ausschließlich die Bildungsleistung. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden kommt der Bildungsgutschein zum Einsatz, wenn diese eher geringfügige Behinderungen haben und keine rehaspezifischen, begleitenden Hilfen brauchen.
Auf dem Bildungsgutschein wird das jeweilige Bildungsziel und der Förderzeitraum festgehalten. Danach recherchieren Gutschein-Inhaberinnen oder -Inhaber geeignete Bildungseinrichtungen und informieren sich über freie Plätze und Termine. Der Bildungsgutschein muss innerhalb von drei Monaten eingelöst werden.
Das Berufsförderungswerk Heidelberg hat einige Aus- und Weiterbildungsangebote zertifizieren lassen, so dass auch Bildungsgutscheine eingelöst werden können. Interessentinnen und Interessenten können sich über die Bildungsangebote des Berufsförderungswerks informieren.
Wer keine Förderung über einen öffentlichen Träger erhält und eine Aus- oder Weiterbildung privat finanzieren möchte, kann bei einer Bank einen Bildungskredit beantragen. Die Geldinstitute haben unterschiedliche Angebote entwickelt.
Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Ausbildungsunterstützung sind Stipendien, die von Stiftungen, Gewerkschaften, Parteien oder ähnliche Institutionen gewährt werden.
Eine der besten Möglichkeiten der finanziellen Ausbildungsunterstützung für private Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer bietet das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaFöG). Ämter für Ausbildungsförderung halten die notwendigen Informationen bereit.
Ausbildungsförderung-Bafög Bildungskredit und Stipendien.
Das Thema "Fördermöglichkeiten" ist groß und individuell unterschiedlich. Beim Berufsförderungswerk Heidelberg informiert Thorsten Schenk darüber.
Ein Studium in der Beruflichen Rehabilitation – geht das überhaupt? Das scheint auf den ersten Blick ausgeschlossen zu sein, dauert doch ein Studium üblicherweise länger als der Regelförderzeitraum. Auch benötigen die meisten Rehabilitandinne und Rehabilitanden die begleitenden Hilfen eines Berufsförderungswerkes, die jedoch eine Hochschule nicht bereithalten kann.
Die Fachhochschule im Berufsförderungswerk Heidelberg hat diesen Weg geebnet und ermöglicht seit vielen Jahren ein Studium innerhalb der Beruflichen Rehabilitation. Die einzelnen Studiengänge dauern 30 bis maximal 36 Monate. Damit überschreiten sie den Regelförderzeitraum nur geringfügig. Deshalb lässt sich ein Studium wie jede andere Ausbildung im Rahmen der Rehabilitation des Berufsförderungswerkes absolvieren.
Das Studienangebot umfasst alle Richtungen der SRH Hochschule Heidelberg. Die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden absolvieren jedoch ein besonderes Aufnahmeverfahren, in dem sie ihre Eignung über eine Berufsfindung oder Arbeitserprobung nachweisen können. Die Erfahrung im Vorberuf ersetzt häufig ein sonst erforderliches Vorpraktikum, so dass sie bei entsprechenden Kenntnissen das Studium direkt aufnehmen können. Hochschul- oder Fachhochschulreife bilden keine formelle Zugangsvoraussetzung. Rehabilitandinnen und Rehabilitanden legen nach Studienbeginn eine so genannte Begabtenprüfung ab, die den Studienzugang offiziell belegt.
Die Leistungsträger haben unterschiedliche Regelungen für die Studienförderung. Wichtig ist in jedem Fall der Nachweis der uneingeschränkten Studieneignung, besonders hinsichtlich der hohen Lernbelastung und der intellektuellen Anforderungen. Sollten Interessentinnen oder Interessenten bereits in einem anderen Berufsförderungswerk eine Berufsfindung oder Arbeitserprobung absolviert haben, so ist keine Wiederholung erforderlich. Sie durchlaufen in diesem Fall lediglich eine fünftägige Kurzerprobung für das gewünschte Studienziel.
Die Studierenden der Fachhochschule im Berufsförderungswerk haben Vollzeitunterricht und nehmen an der Regelung zur Familienheimfahrt teil (30 Tage). Die Fachhochschule befindet sich – wie alle anderen Lerneinrichtungen – auf dem SRH-Campus in unmittelbarer Nähe zum Internat, der Mensa und den Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen.Weitere Informationen zum FH-Studium des Berufsförderungswerks in Heidelberg hat Thorsten Schenk.
Ansprechpartner
Telefon: 06221 88-2110
Telefax: 06221 88-3101
thorsten.schenk@bfw.srh.de
Keine News vorhanden.