Ihren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie bei jedem Leistungsträger stellen. Dort wird man die Zuständigkeit prüfen und Ihren Antrag schnell weiterleiten.
Die Fachhochschule der SRH Berufliche Rehabilitation kann das ermöglichen – Voraussetzung ist die fachliche und persönliche Eignung sowie die Förderung durch den Leistungsträger.
Ja, wichtig ist allerdings, dass Sie eine Empfehlung für eine der Ausbildungen bei der SRH Berufliche Rehabilitation Heidelberg innerhalb der Berufsfindung erhalten.
Wir unterscheiden zwischen modularen Weiterbildungen und Integrationsmaßnahmen. In beiden Fällen setzen wir auf kürzere Laufzeiten und auf Ihr bisher erworbenes berufliches Wissen.
Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören in diesen Fällen auch Unterkunft, Verpflegung und Kostenerstattung für Familienheimfahrten. Wir bieten eine Mensa, ein Internat und alle erdenklichen Serviceleistungen, damit Sie sich hier wohl fühlen.
Wir haben eine Kindertagesstätte, individuelle Betreuungsangebote und Kontakte zu Schulen. Dazu gibt es entsprechende Wohnangebote. Besprechen Sie Ihre Situation mit uns und Ihrem Leistungsträger.
Tolle Möglichkeiten dafür bietet die traditionsreiche Universitätsstadt Heidelberg jederzeit. Ganz bequem finden Sie zudem auf unserem Campus Sport- und Kulturangebote, die einen geeigneten Ausgleich zum Lernen bieten.
Das bleibt Ihnen überlassen. Am besten dort, wo Sie auch später arbeiten wollen. Egal, ob am Wohnort, in der Nähe von Heidelberg oder in Ihrer Traumstadt.
Nein, Sie erhalten Ihre Urkunde von der Industrie- und Handelskammer (IHK), erwerben einen staatlich anerkannten oder geprüften Abschluss oder erhalten zum Ende ein Diplom oder Bachelor von unserer staatlich anerkannten Fachhochschule.
Wenn nun noch weitere Fragen offen sind, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns (info@sbfw.srh.de) oder rufen gebührenfrei unter 0800 / 88 – 497 42 an.