Berufliches Trainingszentrum Rhein-NeckarBerufliches Trainingszentrum Rhein-Neckar

Betriebliche Rehabilitation durch Ausbildung oder Umschulung (BRU / BRA)

Haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wegen gesundheitlicher Einschränkungen noch keinen qualifizierten Berufsabschluss erworben oder können ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben, so können sie im BTZ einen Beruf erlernen, der ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht.

Sie können dabei jeden anerkannten Ausbildungsberuf im dualen System wählen, der ihren Fähigkeiten und Interessen am besten entspricht.

Während ihrer dreijährigen Ausbildung oder der zweijährigen Umschulung begleitet das BTZ-Team die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fachlich und persönlich.

Selbstvertrauen durch betriebliche Ausbildung oder Umschulung

Das Wichtigste für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist die unmittelbare Umsetzung der neu erlernten Fachkenntnisse in der Praxis. Dabei steht die Stärkung vorhandener Kernkompetenzen im Vordergrund. Die tägliche Auseinandersetzung mit den fachlichen und zwischenmenschlichen Anforderungen im Beruflichen Trainingszentrum und im Betrieb fördert das Selbstvertrauen und die Sicherheit im neuen Beruf.

Finanzierung

Folgende Leistungen werden von der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung
und den Berufsgenossenschaften übernommen:

  • Übergangs- oder Ausbildungsgeld
  • Maßnahmekosten, zum Beispiel Lehrgangsgebühren
  • Kosten für Lernmittel, Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Gegebenenfalls Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung

Rechtlicher Rahmen

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schließen mit dem BTZ einen Ausbildungsvertrag. Die Durchführung der Ausbildung hat das BTZ mit der Agentur für Arbeit in Heidelberg innerhalb eines Rahmenvertrags geregelt. Das BTZ und der Ausbildungsbetrieb vereinbaren die Zusammenarbeit ebenfalls vertraglich.

Vorrausetzungen für Auszubildende oder Umschülerinnen und Umschüler

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Berufliche Orientierung ist abgeschlossen
  • Das Berufsziel steht fest
  • Die intellektuellen und psychosozialen Anforderungen der Ausbildung werden erfüllt

Vorrausetzungen für den Betrieb

  • Die Bestätigung der Kammern zur Ausbildung oder Umschulung

Ablauf der beruflichen Rehabilitation

  • Achtwöchige Einführungsphase
  • Erstellen eines individueller Förderplan
  • Teilnehmerorientierte Beratungsgespräche
  • Auffrischung schulischer Kenntnisse
  • Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungsbetrieben

Ablauf der Ausbildung oder Umschulung

  • Drei- bis dreieinhalbjährige betriebliche Ausbildung oder
  • Zwei- bis zweieinhalbjährige Umschulung
  • Begleitung und Betreuung durch das BTZ
  • Berufsschulunterstützender Förderunterricht in Fachtheorie und Lernmethodik
  • Training beruflicher und sozialer Kompetenzen
  • Gezielte Vorbereitung auf die Kammerprüfung
  • Zusammenarbeit zwischen BTZ und Betrieb
  • Beratung bei der Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb oder Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche



Petra Schanze, Friederike Beck

Ansprechpartner
Petra Schanze, Friederike Günnewig Koordination Betriebliche Rehabilitation durch Umschulung
Telefon: 0 62 22 9207-318/319
Telefax: 0 62 22 92 07-400
E-Mail:
petra.schanze@btz.srh.de            
friederike.guennewig@btz.srh.de

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