Wenn Sie sich für die Einstellung einer unserer ehemaligen Teilnehmerinnen oder Teilnehmer entscheiden, können Sie unterschiedliche Förderungen beantragen.
Die Förderung kann beispielsweise als Einstellungszuschuss gewährt werden, um die Einarbeitungszeit kostengünstiger zu gestalten. Die Finanzierung technischer oder anderer Arbeitshilfen entlasten Sie bei der Einrichtung des neuen Arbeitsplatzes. Bei Einstellung einer oder eines Schwerbehinderten, einer oder eines Gleichgestellten stehen Ihnen weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Wir informieren und beraten Sie gerne.
Ansprechpartnerin für Fragen zu Fördermitteln ist Alexandra Rieger:
Alexandra Rieger
Telefon: 0 62 22 – 92 07-128
Telefax: 0 62 22 – 92 07-400
E-Mail: alexandra.rieger@btz.srh.de
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